Verkaufs- und
Lieferbedingungen

Stand 07/2006

1. Allgemeines

Alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen erfolgen ausdrücklich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt nur zu unseren Bedingungen zustande. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Beschreibungen, Preislisten, Abbildungen, Skizzen, Drucksachen, Gewichte und Masse sind annähernd und daher für uns unverbindlich. Die Angebote basieren auf Unterlagen, die zur Angebotsbearbeitung zur Verfügung gestellt wurden. Alle Preise gelten ab Werk. Sie enthalten keine Nebenkosten wie gesetzliche MWSt, Verpackung, Zoll, Versicherung und Transport. Preislisten sind unverbindlich.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Vereinbarungen u. a., auch die unserer Handelsvertreter, bedürfen der schriftlicher Bestätigung. Abweichungen zwischen Vereinbarungen und Bestätigung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen widersprochen werden. Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung vollumfänglich beschrieben. Zusätzliche Leistungen werden auf der Basis dieser Bedingungen auf Nachweis abgerechnet.

4. Lieferung

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. nach Beladen des Transportfahrzeugs geht die Gefahr – auch wenn Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart wurde – auf den Käufer über. Der Käufer hat für Übernahme am Bestimmungsort zu sorgen. Soll eine Transportversicherung abgeschlossen werden, so erfolgt diese nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten.

5. Zahlung

Zahlungen haben gemäß Vereinbarung zu erfolgen, andernfalls ist die Zahlung sofort in bar ohne Abzug nach Anzeige der Versandbereitschaft zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn BIOCLEAN uneingeschränkt über den Betrag verfügen kann. Die Lieferung gilt auch dann als erfolgt, wenn wir die Fertigstellung mitteilen und der Kunde nicht abruft. Unsere Handelsvertreter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Bestehen mehrere Forderungen gegenüber einem Kunden, so bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
Zurückbehaltung bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind ausgeschlossen. Die Annahme von Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, kann der Käufer nur dann aufrechnen, zurückbehalten oder mindern, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden bzw. unstreitig sind. Bei Zahlungsverzug ist BIOCLEAN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat, mindestens aber 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu verlangen.

6. Lieferzeit

Von BIOCLEAN bestätigte Liefertermine gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn, sie werden als solche ausdrücklich bestätigt. Bei Nachbestellungen / Änderungen verlängern sich die Lieferfristen.

7. Eigentumsvorbehalt

Einbau, Verbindung, Vermischung unserer Gegenstände darf erst nach vollständiger Zahlung erfolgen. Bis zur vollständigen Zahlung unseres Rechnungsbetrags bleiben die gelieferten Gegenstände in unserem Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedarf die Veräußerung des Vertragsgegenstands der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BIOCLEAN. Wird die Ware durch den Kunden weiter veräußert, so tritt der Kunden schon jetzt seine künftigen Forderungen aus dem Kaufpreis gegen seine Kunden an BIOCLEAN ab. Dem Kunden ist es gestattet, die abgetretene Forderung im Rahmen des ordungsgemäßen Geschäftsbetriebes einzuziehen. Er ist verpflichtet, BIOCLEAN auf Verlangen die Anschrift des Dritten bekannt zu geben. BIOCLEAN ist berechtigt, die Forderungsabtretung an den Drittschuldner bekannt zu geben. Gelieferte Ware, die noch nicht vollständig bezahlt ist, muss so gelagert werden, dass eine Inbesitznahme durch BIOCLEAN jederzeit ungehindert möglich ist.

8. Mängelrügen, Gewährleistungen

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Etwaige Mängel müssen sofort, spätestens 3 Tage nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Wir übernehmen keine Gewähr für fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder Dritte.

9. Haftungsbeschränkung

BIOCLEAN haftet nur für Schäden, die von ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht wurden.

10. Rücksendung

Kommt es im Rahmen einer Vertragsabwicklung zu Rücksendung, so ist diese vorab mit BIOCLEAN schriftlich zu vereinbaren. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Rückgelieferte Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. Zurückgenommene Ware wird unter Abzug der entstehenden Kosten – mindestens jedoch 15% - in Höhe des Rechnungswertes gutgeschrieben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Friedrichshafen.

12. Gültigkeitsklausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und des Vertrages soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages werden dadurch nicht berührt.

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